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Impressum:

Verantwortlich für diese Internetseite ist:

EUROPE REALESTATE GROUP

Günter Langhammer

August-Bebel-Straße 64

D-08525 Plauen

Telefon: +49 3741 - 27 68 42

Homepage: www.realestate-europe-group.com

E-mail: realestate-info@gmx.de

Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung durch die Stadt Linz am Rhein/Plauen

Rechtliche Hinweise:

Trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung der Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Rahmen des Informationsservices zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Inhalte.

Allg. Geschäftsbedingungen:

Die Vermittlungsgebühr, die nur dann fällig wird, wenn Sie mit dem Eigentümer eines von uns namhaft gemachten Objektes zu einer Kauf-, Miet- oder Pachteinigung kommen, beträgt bei Kaufobjekten unsere Provison mindestens 3 % zzgl. MwSt. (unterschiedlich je nach Land und Objekt) und bei Mietobjekten 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. sofern nichts anderes Vereinbart worden ist.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt derzeit 16 % von der Nettoprovision. Die Provision ist bei Miet-, Kauf- oder Pachteinigung fällig und zahlbar spätestens bei Vertragsunterfertigung. bzw. nach Genehmigung durch die Grundverkehrskommission, falls erforderlich.

Unsere Angebote basieren Großteils auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Wir sind jedoch bemüht, verschiedenste Angaben, soweit wie möglich, auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Ein Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressanten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem Eigentümer einer nachgewiesenen Objektadresse zustande, können Sie verpflichtet werden, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

Ist Ihnen ein von uns angebotenes Objekt bereits nachweislich bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen, anderenfalls gilt die Vermittlung als anerkannt.

Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt vom Verfügungsberechtigten oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, den Anbieter darauf hinzuweisen, daß Ihnen das Objekt bereits durch unsere Kanzlei angeboten wurde, und daß Sie etwaige Maklerdienste Dritter, bezüglich unseres Objektes, ablehnen.

Kommt ein Vertragsabschluß über eines von uns angebotenen Objektes zustande, und haben Sie es vorgezogen unsere Dienste in Bezug auf Durchführung der Abschlußverhandlungen nicht in Anspruch zu nehmen, sind Sie verpflichtet uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.

Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag (z.B. Miete statt Kauf oder Sie erwerben vom Eigentümer ein anderes Objekt, als das von uns angebotene) oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.


Auszug aus der geltenden Rechtsprechung:
Link/Strafbarkeit/Kenntnis der verwiesenen Homepage
1. Das bloße Weiterbestehen eines Links, der auf eine Homepage verweist, die nach der Installation desselben verändert wird und dann rechtswidrige Informationen beinhaltet, kann eine Strafbarkeit jedenfalls dann nicht begründen, wenn nicht positiv festgestellt werden kann, daß die Angeklagte den Link bewußt und gewollt in Kenntnis des Inhaltes der Homepage weiter aufrecht erhielt
2. Eine Strafbarkeit wegen Unterlassens ist nur mit der Feststellung einer Garantenstellung, möglicherweise aus Ingerenz, zu begründen; fraglich ist allerdings, in welchen Zeitabständen die Überprüfung des Links vorzunehmen wäre.
AG Tiergarten, Urteil vom 30.06.1997 - 260 DS 857/96 MMR 1998, S.49 Updated: 09/29/98
Links/Verantwortlichkeit/Anforderungen

Wer Hyperlinks auf eine andere Seite setzt, ist für die Inhalte der verwiesenen Seite verantwortlich, wenn für den Internet-Nutzer nicht offenbar wird, dass die verwiesene Seite nicht zu einem anderen Anbieter gehört oder wenn aus den Umständen hervorgeht, dass derjenige, der den Link setzt, sich die Inhalte der verwiesenen Seite zu eigen macht. In sonstigen Fällen ist eine ständige Überprüfung der Seiten für denjenigen, der den Hyperlink setzt, nicht zumutbar i.S.d. § 5 III Teledienstegesetz.

LG Lübeck, Urteil v. 24.11.1998 - 11 S 4/98, vgl. NJW-CoR 7/99 S. 429 Updated: 01/13/100

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