Impressum:
Verantwortlich für diese Internetseite ist:
EUROPE REALESTATE GROUP
Günter Langhammer
August-Bebel-Straße 64
D-08525 Plauen
Telefon: +49 3741 - 27 68 42
Homepage: www.realestate-europe-group.com
E-mail: realestate-info@gmx.de
Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung durch die Stadt Linz am Rhein/Plauen
Rechtliche Hinweise:
Trotz sorgfältiger Beschaffung und Bereitstellung der Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im Rahmen des Informationsservices zum Abruf bereitgehaltenen und angezeigten Inhalte.
Allg. Geschäftsbedingungen:
Die Vermittlungsgebühr, die nur dann fällig wird, wenn Sie mit dem Eigentümer eines von uns namhaft gemachten Objektes zu einer Kauf-, Miet- oder Pachteinigung kommen, beträgt bei Kaufobjekten unsere Provison mindestens 3 % zzgl. MwSt. (unterschiedlich je nach Land und Objekt) und bei Mietobjekten 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. sofern nichts anderes Vereinbart worden ist.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt derzeit 16 % von der Nettoprovision. Die Provision ist bei Miet-, Kauf- oder Pachteinigung fällig und zahlbar spätestens bei Vertragsunterfertigung. bzw. nach Genehmigung durch die Grundverkehrskommission, falls erforderlich.
Unsere Angebote basieren Großteils auf Informationen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Wir sind jedoch bemüht, verschiedenste Angaben, soweit wie möglich, auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Ein Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressanten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem Eigentümer einer nachgewiesenen Objektadresse zustande, können Sie verpflichtet werden, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
Ist Ihnen ein von uns angebotenes Objekt bereits nachweislich bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen, anderenfalls gilt die Vermittlung als anerkannt.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt vom Verfügungsberechtigten oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, den Anbieter darauf hinzuweisen, daß Ihnen das Objekt bereits durch unsere Kanzlei angeboten wurde, und daß Sie etwaige Maklerdienste Dritter, bezüglich unseres Objektes, ablehnen.
Kommt ein Vertragsabschluß über eines von uns angebotenen Objektes zustande, und haben Sie es vorgezogen unsere Dienste in Bezug auf Durchführung der Abschlußverhandlungen nicht in Anspruch zu nehmen, sind Sie verpflichtet uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag (z.B. Miete statt Kauf oder Sie erwerben vom Eigentümer ein anderes Objekt, als das von uns angebotene) oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Auszug aus
der geltenden Rechtsprechung: |
| Link/Strafbarkeit/Kenntnis
der verwiesenen Homepage |
| 1. Das bloße
Weiterbestehen eines Links, der auf eine Homepage verweist, die nach
der Installation desselben verändert wird und dann rechtswidrige
Informationen beinhaltet, kann eine Strafbarkeit jedenfalls dann
nicht begründen, wenn nicht positiv festgestellt werden kann, daß
die Angeklagte den Link bewußt und gewollt in Kenntnis des Inhaltes
der Homepage weiter aufrecht erhielt |
| 2. Eine
Strafbarkeit wegen Unterlassens ist nur mit der Feststellung einer
Garantenstellung, möglicherweise aus Ingerenz, zu begründen;
fraglich ist allerdings, in welchen Zeitabständen die Überprüfung
des Links vorzunehmen wäre. |
| AG Tiergarten,
Urteil vom 30.06.1997 - 260 DS 857/96 MMR 1998, S.49 Updated:
09/29/98 |
| Links/Verantwortlichkeit/Anforderungen |
|
Wer Hyperlinks
auf eine andere Seite setzt, ist für die Inhalte der verwiesenen
Seite verantwortlich, wenn für den Internet-Nutzer nicht offenbar
wird, dass die verwiesene Seite nicht zu einem anderen Anbieter gehört
oder wenn aus den Umständen hervorgeht, dass derjenige, der den
Link setzt, sich die Inhalte der verwiesenen Seite zu eigen macht.
In sonstigen Fällen ist eine ständige Überprüfung der Seiten für
denjenigen, der den Hyperlink setzt, nicht zumutbar i.S.d. § 5 III
Teledienstegesetz.
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| LG Lübeck,
Urteil v. 24.11.1998 - 11 S 4/98, vgl. NJW-CoR 7/99 S. 429 Updated:
01/13/100 |
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Eine spätere Überprüfung findet nicht statt.
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